Wohnungsmodernisierung Frankfurt am Main 2026: Kosten, Mieterhöhung & AfA
Frankfurt am Main ist mit 15,00 €/m² Kaltmiete der teuerste Mietmarkt im Korridor — Modernisierungen ermöglichen die höchste absolute Mieterhöhung nach § 559 BGB. Grunderwerbsteuer Hessen: 6 %.
Dieser Leitfaden zeigt aktuelle Modernisierungskosten für Frankfurt am Main, berechnet die zulässige Mieterhöhung nach § 559 BGB und erklärt die AfA-Steuerersparnis — mit konkreten Zahlen für den lokalen Markt.
Kaltmiete ø
15,00 €/m²
Bestandswohnungen 2026
Kaufpreis ø
5.568 €/m²
Bestandswohnungen 2026
Bruttomietrendite
3,23 %
Vor Kosten & Steuer
Grunderwerbsteuer
6 %
Hessen
Marktdaten 2025/2026, gerundete Richtwerte · keine Gewähr
§ 559 BGB: Mieterhöhung nach Modernisierung in Frankfurt am Main
Nach § 559 BGB dürfen Vermieter die Jahresmiete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten erhöhen. Bei einer Kaltmiete von 15,00 €/m² in Frankfurt am Main ergibt sich bei einer 70-m²-Wohnung eine aktuelle Monatsmiete von ca. 1.050 €. Die folgenden Szenarien zeigen das Mieterhöhungspotential für typische Maßnahmen:
| Maßnahme | Kosten | +Miete/Mo | +Miete/Jahr | Break-Even |
|---|---|---|---|---|
| Bad-Teilsanierung | 15.000 € | +70 € | +840 € | 214 Mon. |
| Bad + Heizung | 30.000 € | +140 € | +1.680 € | 214 Mon. |
| Vollmodernisierung | 50.000 € | +210 € | +2.520 € | 238 Mon. |
Formel: Kosten × 70 % (geschätzter Modernisierungsanteil, § 559 Abs. 2 BGB) × 8 % ÷ 12 = monatliche Mieterhöhung. Kappungsgrenze: max. 3 €/m² in 6 Jahren (§ 559 Abs. 3a BGB) — hier für 70 m².
Kaufnebenkosten in Frankfurt am Main (Hessen)
Für eine 70-m²-Wohnung zum Durchschnittspreis von 390.000 € in Frankfurt am Main fallen folgende Kaufnebenkosten an:
Hessen erhebt 6 % Grunderwerbsteuer — 1 Prozentpunkt mehr als Baden-Württemberg (5 %). Bei 390.000 € Kaufpreis sind das 3.900 € Mehrkosten.
AfA-Steuerersparnis für Vermieter in Frankfurt am Main
Die lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) erlaubt es Vermietern, 2 % des Gebäudewerts jährlich steuerlich abzuschreiben. Für eine typische Bestandswohnung in Frankfurt am Main:
Tipp: Bei Altbauten (Baujahr vor 1980) kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten den AfA-Satz auf 3–4 % erhöhen und die Steuerersparnis deutlich steigern.
Häufige Fragen zu Modernisierungen in Frankfurt am Main
- Was kostet eine Wohnungsmodernisierung in Frankfurt am Main?
- Eine typische Teilmodernisierung (Bad oder Heizung) kostet in Frankfurt am Main 15.000–30.000 €. Eine Vollmodernisierung einer 70-m²-Wohnung liegt bei 35.000–70.000 €. Auf Basis dieser Kosten ist eine Mieterhöhung von bis zu 210 €/Monat nach § 559 BGB möglich.
- Wie viel kann ich die Miete nach einer Modernisierung in Frankfurt am Main erhöhen?
- Nach § 559 BGB dürfen Vermieter in Frankfurt am Main die Jahresmiete um bis zu 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Bei 30.000 € Modernisierungskosten ergibt das 140 €/Monat mehr Kaltmiete. Die aktuelle Vergleichsmiete in Frankfurt am Main beträgt 15,00 €/m².
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
- In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 %. Beim Kauf einer 70-m²-Wohnung in Frankfurt am Main zum Durchschnittspreis von 390.000 € fallen damit 23.400 € Grunderwerbsteuer an.
- Welche AfA gilt für eine Bestandswohnung in Frankfurt am Main?
- Für Bestandswohnungen mit Baujahr nach 1924 gilt der AfA-Satz von 2 % p.a. (§ 7 Abs. 4 EStG). Bei einem Kaufpreis von 390.000 € und einem Gebäudeanteil von 70 % beträgt die jährliche AfA 5.460 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz entspricht das einer Steuerersparnis von 2.293 €/Jahr.
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