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Wohnungsmodernisierung Frankfurt am Main 2026: Kosten, Mieterhöhung & AfA

Frankfurt am Main ist mit 15,00 €/m² Kaltmiete der teuerste Mietmarkt im Korridor — Modernisierungen ermöglichen die höchste absolute Mieterhöhung nach § 559 BGB. Grunderwerbsteuer Hessen: 6 %.

Dieser Leitfaden zeigt aktuelle Modernisierungskosten für Frankfurt am Main, berechnet die zulässige Mieterhöhung nach § 559 BGB und erklärt die AfA-Steuerersparnis — mit konkreten Zahlen für den lokalen Markt.

Kaltmiete ø

15,00 €/m²

Bestandswohnungen 2026

Kaufpreis ø

5.568 €/m²

Bestandswohnungen 2026

Bruttomietrendite

3,23 %

Vor Kosten & Steuer

Grunderwerbsteuer

6 %

Hessen

Marktdaten 2025/2026, gerundete Richtwerte · keine Gewähr

§ 559 BGB: Mieterhöhung nach Modernisierung in Frankfurt am Main

Nach § 559 BGB dürfen Vermieter die Jahresmiete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten erhöhen. Bei einer Kaltmiete von 15,00 €/m² in Frankfurt am Main ergibt sich bei einer 70-m²-Wohnung eine aktuelle Monatsmiete von ca. 1.050 €. Die folgenden Szenarien zeigen das Mieterhöhungspotential für typische Maßnahmen:

MaßnahmeKosten+Miete/Mo+Miete/JahrBreak-Even
Bad-Teilsanierung15.000+70+840214 Mon.
Bad + Heizung30.000+140+1.680214 Mon.
Vollmodernisierung50.000+210+2.520238 Mon.

Formel: Kosten × 70 % (geschätzter Modernisierungsanteil, § 559 Abs. 2 BGB) × 8 % ÷ 12 = monatliche Mieterhöhung. Kappungsgrenze: max. 3 €/m² in 6 Jahren (§ 559 Abs. 3a BGB) — hier für 70 m².

Kaufnebenkosten in Frankfurt am Main (Hessen)

Für eine 70-m²-Wohnung zum Durchschnittspreis von 390.000 € in Frankfurt am Main fallen folgende Kaufnebenkosten an:

Kaufpreis390.000 €
Grunderwerbsteuer (6 % — Hessen)23.400 €
Notar (ca. 1,5 %)5.850 €
Grundbuchamt (ca. 0,5 %)1.950 €
Makler (3,57 %)13.923 €
Gesamtinvestition (inkl. Nebenkosten)435.123

Hessen erhebt 6 % Grunderwerbsteuer — 1 Prozentpunkt mehr als Baden-Württemberg (5 %). Bei 390.000 € Kaufpreis sind das 3.900 € Mehrkosten.

AfA-Steuerersparnis für Vermieter in Frankfurt am Main

Die lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG) erlaubt es Vermietern, 2 % des Gebäudewerts jährlich steuerlich abzuschreiben. Für eine typische Bestandswohnung in Frankfurt am Main:

Kaufpreis (70 m² ø)390.000 €
Gebäudewert (70 %)273.000 €
Jährliche AfA (2 %)5.460 €/Jahr
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz2.293 €/Jahr

Tipp: Bei Altbauten (Baujahr vor 1980) kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten den AfA-Satz auf 3–4 % erhöhen und die Steuerersparnis deutlich steigern.

Häufige Fragen zu Modernisierungen in Frankfurt am Main

Was kostet eine Wohnungsmodernisierung in Frankfurt am Main?
Eine typische Teilmodernisierung (Bad oder Heizung) kostet in Frankfurt am Main 15.000–30.000 €. Eine Vollmodernisierung einer 70-m²-Wohnung liegt bei 35.000–70.000 €. Auf Basis dieser Kosten ist eine Mieterhöhung von bis zu 210 €/Monat nach § 559 BGB möglich.
Wie viel kann ich die Miete nach einer Modernisierung in Frankfurt am Main erhöhen?
Nach § 559 BGB dürfen Vermieter in Frankfurt am Main die Jahresmiete um bis zu 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Bei 30.000 € Modernisierungskosten ergibt das 140 €/Monat mehr Kaltmiete. Die aktuelle Vergleichsmiete in Frankfurt am Main beträgt 15,00 €/m².
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 %. Beim Kauf einer 70-m²-Wohnung in Frankfurt am Main zum Durchschnittspreis von 390.000 € fallen damit 23.400 € Grunderwerbsteuer an.
Welche AfA gilt für eine Bestandswohnung in Frankfurt am Main?
Für Bestandswohnungen mit Baujahr nach 1924 gilt der AfA-Satz von 2 % p.a. (§ 7 Abs. 4 EStG). Bei einem Kaufpreis von 390.000 € und einem Gebäudeanteil von 70 % beträgt die jährliche AfA 5.460 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz entspricht das einer Steuerersparnis von 2.293 €/Jahr.

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