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Kostenloser Online-Rechner

Modernisierungskosten Rechner für Vermieter

Geben Sie Ihre geplanten Modernisierungskosten ein und erhalten Sie sofort eine Übersicht: zulässige Mieterhöhung nach § 559 BGB, jährliche AfA-Steuerersparnis und Break-Even. Für Wohnungen in Stuttgart, Heidelberg, Frankfurt und dem gesamten Korridor Südwestdeutschland.

  • § 559 BGB Mieterhöhung: bis zu 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten (abzgl. Instandhaltungsanteil) pro Jahr
  • AfA-Abschreibung: 2 % p.a. (Baujahr 1925–2022) bzw. 3 % (Neubau ab 2023); sofortiger Abzug als Erhaltungsaufwand möglich (15 %-Grenze beachten)
  • Break-Even: wann hat sich die Investition durch Mieterhöhung amortisiert?

Modernisierungsrendite berechnen

Was bringt Ihnen die Modernisierung? Berechnen Sie in Sekunden Mietplus, Steuerersparnis und Break-Even.

Rendite berechnen
Geben Sie Ihre Eckdaten ein — die Berechnung erfolgt sofort.

≙ 3.571 €/m²

€/Monat

≙ 10,00 €/m²

840 €(+140 €)€/Monat

Mietplus

+140 €

pro Monat

Vorteil im 1. Jahr

+14.280 €

Steuererstattung + Mietplus

Break-Even

10,4 J.

Rendite Mod.

9,66 %

Steuerersparnis

12.600 € einmalig

Bruttomietrendite

3,36 %4,03 %

Vereinfachte Beispielrechnung (Steuersatz 42 %, Sofortabzug gem. § 9 EStG, § 559 BGB, 70 % Modernisierungsanteil, Kappungsgrenze 3 €/m² gem. § 559 Abs. 3a BGB).Rendite Mod. = jährlicher Mietplus / (Modernisierungskosten − Steuererstattung). Bruttomietrendite = Jahreskaltmiete / Kaufpreis (vor und nach Modernisierung, gleicher Nenner). Keine Steuer- oder Rechtsberatung — individuelle Einordnung durch Steuerberater prüfen.

So funktioniert die § 559 BGB Berechnung

Nach § 559 BGB können Vermieter die Jahresmiete um bis zu 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten erhöhen. Wichtig: Nicht die Gesamtkosten, sondern nur der auf die einzelne Mietwohnung entfallende Anteil ist maßgeblich.

ModernisierungskostenMieterhöhung / MonatMieterhöhung / Jahr
15.000 €+70 €+840 €
25.000 €+117 €+1.400 €
40.000 €+187 €+2.240 €
60.000 €+280 €+3.360 €
80.000 €+373 €+4.480 €

Formel: Modernisierungskosten × 70 % (geschätzter Modernisierungsanteil, § 559 Abs. 2 BGB) × 8 % ÷ 12 = Mieterhöhung pro Monat. Kappungsgrenze: max. 3 €/m² in 6 Jahren (§ 559 Abs. 3a BGB). Mietpreisbremse gilt nicht für Mieterhöhungen nach § 559 BGB.

AfA-Abschreibung bei Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich unterschiedlich behandelt werden: als Erhaltungsaufwand (sofortiger Abzug) oder als Herstellungskosten (AfA über die Restnutzungsdauer). Die 15-%-Grenze entscheidet: Übersteigen die Baumaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Kauf 15 % des Gebäudekaufpreises, müssen sie als Herstellungskosten aktiviert werden.

AfA-SatzAnwendungsfallSteuerersparnis / Jahr (42 % GSt)
2,0 %Baujahr ab 1925, Regelfall840 € / 100.000 €
2,5 %Fertigstellung vor 1925 (Altbau)1.050 € / 100.000 €
3,0 %Neubau ab 20231.260 € / 100.000 €

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