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Küche erneuern als Vermieter: Kosten, Steuer und wann es sich lohnt

Die Küche ist die teuerste Einzelinvestition nach dem Bad — und steuerlich die komplexeste. Das BFH-Urteil von 2016 hat die Abschreibungsregeln für Einbauküchen grundlegend verändert. Kosten, steuerliche Behandlung und wann eine neue Küche für Vermieter sinnvoll ist.

30. März 2026 · 7 min Lesezeit

Keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Alle Angaben sind Orientierungswerte — für verbindliche Einschätzungen konsultieren Sie einen zugelassenen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens „Mietwohnung renovieren als Vermieter", der alle Gewerke, Kosten und steuerlichen Aspekte im Überblick behandelt. Hier vertiefen wir das Thema Küche mit der wichtigen steuerlichen Besonderheit der Einbauküche.

Direkte Antwort: Eine Mittelklasse-Einbauküche kostet inkl. Einbau 3.800–6.200 € und muss nach BFH-Urteil über 10 Jahre abgeschrieben werden — nicht sofort absetzbar wie andere Renovierungsmaßnahmen.

Kosten einer neuen Küche für Vermieter

Die Kosten variieren stark nach Qualitätsstufe. Für Mietwohnungen empfiehlt sich die Mittelklasse: robust, einfach zu ersetzen, nicht überteuert.

KategorieKücheEinbauGesamt
Einfache Einbauküche (Ikea-Niveau)1.500–2.500 €500–800 €2.000–3.300 €
Mittelklasse3.000–5.000 €800–1.200 €3.800–6.200 €
Hochwertig (nicht empfohlen für Vermietung)6.000–12.000 €1.200–2.000 €7.200–14.000 €

Preise für den Raum Stuttgart–Frankfurt 2026. Abhängig von Hersteller und Händler.

Steuerliche Besonderheit: Einbauküche als bewegliches Wirtschaftsgut

Das BFH-Urteil IX R 14/15 vom 2. August 2016 hat die steuerliche Behandlung von Einbauküchen grundlegend verändert: Eine Einbauküche ist kein Gebäudebestandteil, sondern ein eigenständiges bewegliches Wirtschaftsgut.

Folge des BFH-Urteils: Einbauküchen müssen als eigenständiges Wirtschaftsgut über die amtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden — 10 Jahre (AfA-Tabelle). Das bedeutet: 10 % der Kosten pro Jahr, nicht der volle Betrag im ersten Jahr.

Rechenbeispiel: Frankfurt am Main, Mittelklasse-Küche

Küche inkl. Einbau5.000 €
Grenzsteuersatz42 %

Variante A: AfA über 10 Jahre (BFH-Urteil)

Abschreibung pro Jahr500 €/Jahr
Steuerersparnis pro Jahr210 €/Jahr

Variante B: Sofortabzug (wenn Erhaltungsaufwand möglich)

Steuerersparnis Jahr 12.100 €
Liquiditätsvorteil Jahr 11.890 € mehr

Einordnung abhängig von Einzelfall; Steuerberater konsultieren. Sofortabzug nur möglich wenn Küche Teil eines größeren Erhaltungsaufwands.

Der Liquiditätsvorteil des Sofortabzugs beträgt im ersten Jahr 1.890 € — das ist erheblich. Ob ein Sofortabzug möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Mehr zur Abgrenzung im Artikel zu Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten.

Wann ist eine neue Küche Pflicht — und wann sinnvoll?

Pflicht

  • Einbauküche im Mietvertrag vereinbart und nicht mehr funktionsfähig
  • Defekte Geräte, die zur Küche gehören (Herd, Spüle)

Keine Pflicht

  • Keine Küche im Mietvertrag vereinbart
  • Küche alt, aber noch funktionsfähig
  • Mieter wünscht Upgrade ohne Defekt

Sinnvoll ist eine neue Küche beim Mieterwechsel, wenn die fehlende oder veraltete Küche die Neuvermietung erschwert oder eine höhere Miete verhindert. Mehr zum Entscheidungsprozess beim Mieterwechsel im Artikel zum Leerstand und Mieterwechsel.

Strategieempfehlung für Vermieter

  • Keine Küche im Mietvertrag koppeln (wenn möglich): Spart die Instandhaltungspflicht und vereinfacht Mieterwechsel.
  • Wenn doch: Mittelklasse-Standardküche — nicht Ikea-Qualität (zu kurzlebig), nicht hochwertig (ROI zu gering).
  • Küchenzeile statt Vollausstattung: Günstiger, einfacher zu ersetzen, weniger Instandhaltungsaufwand.
  • Küche und Bad zusammen renovieren: Handwerkerkoordination effizienter, mögliche Steuervorteile durch Bündelung. Details im Artikel zur Badsanierung für Vermieter.

Häufige Fragen

Was kostet eine neue Küche für eine Mietwohnung?

Einfache Einbauküche inkl. Einbau: 2.000–3.300 €. Mittelklasse: 3.800–6.200 €. Hochwertig: ab 7.200 € (nicht empfohlen für Mietwohnungen).

Ist eine Einbauküche sofort von der Steuer absetzbar?

Nein — nach BFH-Urteil IX R 14/15 (2016) ist eine Einbauküche ein eigenständiges Wirtschaftsgut mit 10-jähriger AfA. Ausnahme: Sofortabzug möglich wenn Teil eines größeren Erhaltungsaufwands. Steuerberater konsultieren.

Muss der Vermieter eine Küche bereitstellen?

Nein — keine gesetzliche Pflicht. Wenn jedoch eine Einbauküche im Mietvertrag vereinbart ist und nicht mehr funktioniert, muss der Vermieter sie ersetzen oder reparieren.

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